Medizinische Illustration der Lunge für das Lungenkrebs Screening in Mühldorf

dia.log · Standort Mühldorf

Lungenkrebs früh erkennen: Lungenscreening mit Niedrigdosis-CT

Das Lungenkrebs-Screening mit Niedrigdosis-CT richtet sich an Menschen mit langjährigem, starkem Zigarettenkonsum. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Ablauf und die nächsten Schritte am dia.log-Standort Mühldorf am Inn.

Für 50- bis 75-Jährige

Aktuelle oder ehemalige starke Zigarettenraucherinnen und -raucher

Niedrigdosis-CT

Untersuchung der Lunge mit einer möglichst niedrigen, geeigneten Strahlendosis

Standort Mühldorf

dia.log in der Klinik Mühldorf am Inn

Für wen kommt das Screening infrage?

Wer sollte sich über das Lungenkrebs-Screening informieren?

Das gesetzliche Lungenkrebs-Screening richtet sich an Menschen zwischen 50 und 75 Jahren, die über viele Jahre Zigaretten geraucht haben. Ob eine Teilnahme möglich ist, hängt nicht nur vom Alter ab, sondern auch von der Dauer und Menge des Rauchens, früheren Untersuchungen und der persönlichen medizinischen Eignung.

Alter 50 bis 75 Jahre

Das 50. Lebensjahr ist vollendet, das 76. noch nicht.

Mindestens 25 Jahre

Zigarettenkonsum über die erforderliche Dauer.

Mindestens 15 Packungsjahre

Zum Beispiel 10 Zigaretten täglich über 30 Jahre.

Rauchstopp und Rauchpausen

Aktiv Rauchende oder Rauchstopp vor weniger als zehn Jahren; längere vollständige Rauchpausen werden gesondert bewertet.

Wichtig: Der Online-Vorab-Check ist nur eine erste Orientierung. Eine teilnehmende hausärztliche, internistische oder arbeitsmedizinische Praxis prüft den Anspruch und die medizinische Eignung und informiert über Nutzen und Risiken. Erst danach erfolgt bei erfüllten Voraussetzungen die Überweisung zur Radiologie.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum dia.log-Standort Mühldorf am Inn und zur Computertomographie bei dia.log.

Rechenbeispiel

Packungsjahre berechnen

Packungsjahre geben an, wie viel jemand insgesamt geraucht hat. Ein Packungsjahr entspricht einer Schachtel mit 20 Zigaretten täglich über ein Jahr. Für das Lungenkrebs-Screening sind mindestens 15 Packungsjahre und mindestens 25 Jahre Zigarettenkonsum erforderlich.

Formel: Packungsjahre = Zigaretten pro Tag ÷ 20 × Rauchjahre

  • 10 Zigaretten täglich über 30 Jahre: 10 ÷ 20 × 30 = 15 Packungsjahre
  • 20 Zigaretten täglich über 25 Jahre: 20 ÷ 20 × 25 = 25 Packungsjahre
  • 30 Zigaretten täglich über 20 Jahre: 30 ÷ 20 × 20 = 30 Packungsjahre, aber die Mindestdauer von 25 Rauchjahren ist nicht erreicht.

Haben Sie zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich viel geraucht, lassen sich die Phasen einzeln berechnen und addieren. Den maßgeblichen Wert ermittelt die ärztliche Praxis bei der Anspruchsprüfung.

So läuft die Untersuchung ab

In drei Schritten zum Screening

Patient bei einer CT Untersuchung der Lunge im modernen Untersuchungsraum

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Anspruch ärztlich klären

Wenden Sie sich zuerst an eine Praxis, die am Lungenkrebs-Screening teilnimmt. Dort werden Rauchgeschichte und medizinische Eignung geprüft und Sie werden über mögliche Vor- und Nachteile aufgeklärt.

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Niedrigdosis-CT in Mühldorf

Mit der Überweisung und nach dem ärztlichen Aufklärungsgespräch wird die Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie untersucht. Die Aufnahme selbst ist kurz und erfolgt in der Regel ohne Kontrastmittel.

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Befund und weiteres Vorgehen

Bei unauffälligem Ergebnis ist die nächste Untersuchung in der Regel nach zwölf Monaten vorgesehen. Kontroll- oder abklärungsbedürftige Befunde werden unabhängig zweitbefundet – in Kooperation mit der Radiologie der Universitätsmedizin Greifswald (Lungenkrebszentrum).

Interaktiver Vorab-Check

Kommt ein Lungenkrebs-Screening für mich infrage?

Beantworten Sie die Fragen Schritt für Schritt. Das Ergebnis ordnet Ihre Angaben grob ein und zeigt den nächsten sinnvollen Schritt. Es ersetzt keine ärztliche Anspruchsprüfung.

Sie haben Beschwerden? Das Screening ist für Menschen ohne entsprechende Beschwerden gedacht. Bei neuem oder anhaltendem Husten, zunehmender Atemnot, unerklärlichem Gewichtsverlust oder anderen neuen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Blut im Auswurf sollte zeitnah ärztlich abgeklärt werden; bei starker Blutung oder schwerer Atemnot rufen Sie 112.

Ihr persönlicher Vorab-Check

Keine Namensangabe nötig. Ihre Angaben werden nicht gespeichert oder übertragen – die Auswertung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser.

Schritt 1 von 9

1. Haben Sie aktuell neue oder anhaltende Beschwerden?

Beispiele: länger anhaltender oder veränderter Husten, Blut im Auswurf, zunehmende Atemnot oder unerklärlicher Gewichtsverlust.

2. Wie alt sind Sie?

Für das gesetzliche Angebot muss das 50. Lebensjahr vollendet und das 76. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

3. Rauchen Sie aktuell Zigaretten oder haben Sie vor weniger als zehn Jahren aufgehört?

Entscheidend ist Zigarettenkonsum. Andere Tabakprodukte oder ausschließlich E-Zigaretten erfüllen diese Kriterien nicht automatisch.

4. Über wie viele Jahre haben Sie Zigaretten geraucht?

Geben Sie eine Schätzung der tatsächlichen Rauchjahre an. Wenn Sie eine vollständige Rauchpause von zehn Jahren oder länger hatten, wird die Berechnung im nächsten Schritt zur ärztlichen Klärung weitergeleitet.

5. Wie viele Zigaretten haben Sie im Durchschnitt pro Tag geraucht?

Bitte schätzen Sie den Durchschnitt über die Rauchjahre. Bei stark schwankendem Konsum ist der errechnete Wert nur eine grobe Orientierung.

Geschätzte Packungsjahre: –
Rechnung: Zigaretten pro Tag ÷ 20 × Rauchjahre. Für die Anspruchsprüfung können Rauchphasen einzeln bewertet werden.

6. Gab es eine vollständige Rauchpause von zehn Jahren oder länger?

Solche Unterbrechungen können beeinflussen, welche Rauchjahre für die Kriterien berücksichtigt werden. Im Zweifel bitte ärztlich prüfen lassen.

7. Wurde bei Ihnen in den letzten zwölf Monaten eine CT des Brustkorbs durchgeführt?

Gemeint ist eine CT-Untersuchung, auf der die Lunge im Hinblick auf Lungenkrebs beurteilbar war. Bei einem kontrollbedürftigen Screening-Befund können abweichende Intervalle gelten.

8. Wie sind Sie versichert?

Das gesetzliche Screening-Angebot ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei privater oder anderer Absicherung klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab.

9. Haben Sie bereits einen Bericht und eine Überweisung aus einer teilnehmenden Arztpraxis?

Die Anspruchsprüfung und das Informationsgespräch finden vor der CT statt.

Ihr Ergebnis

Gut zu wissen

Welche Vorteile und Risiken gibt es?

Möglicher Nutzen

Eine Niedrigdosis-CT kann Lungenkrebs entdecken, bevor Beschwerden auftreten. Bei einer frühen Diagnose können zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Ein unauffälliges Ergebnis schließt Lungenkrebs jedoch nicht sicher aus.

Grenzen und mögliche Nachteile

Es kann zu falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen kommen. Gutartige Veränderungen können zusätzliche CT-Kontrollen oder weitere Untersuchungen auslösen. Außerdem bestehen ein Strahlenrisiko sowie die Möglichkeit, Veränderungen zu entdecken, die zu Lebzeiten keine Beschwerden verursacht hätten (Überdiagnose und möglicherweise Übertherapie).

Wichtig: Die Entscheidung für oder gegen die Untersuchung sollte nach ärztlicher Aufklärung getroffen werden. Ein Rauchstopp bleibt unabhängig von einer Teilnahme eine der wichtigsten Maßnahmen, um das gesundheitliche Risiko zu senken.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Lungenkrebs-Screening

Kann ich direkt einen CT-Termin vereinbaren?

Für das gesetzliche Screening-Programm wenden Sie sich bitte zuerst an eine teilnehmende hausärztliche, internistische oder arbeitsmedizinische Praxis. Dort werden Anspruch und medizinische Eignung geprüft und Sie werden beraten. Bei erfüllten Voraussetzungen erhalten Sie einen Bericht und eine Überweisung.

Wie berechne ich meine Packungsjahre?

Packungsjahre entsprechen der durchschnittlichen Zahl der täglich gerauchten Zigaretten geteilt durch 20, multipliziert mit den Rauchjahren. Beispiel: 10 Zigaretten pro Tag über 30 Jahre ergeben rechnerisch 15 Packungsjahre. Rauchphasen und längere Rauchpausen werden bei der ärztlichen Anspruchsprüfung eingeordnet.

Wie oft wird die Untersuchung durchgeführt?

Bei unauffälligem Befund ist eine weitere Niedrigdosis-CT in der Regel nach zwölf Monaten vorgesehen. Bei kontrollbedürftigen Befunden kann ein kürzeres Intervall empfohlen werden.

Was passiert, wenn etwas Auffälliges gefunden wird?

Viele auffällige Befunde sind gutartig. Je nach Befund können eine frühere Kontrolluntersuchung oder eine zeitnahe weiterführende Abklärung nötig sein. Bei kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befunden ist eine unabhängige Zweitbefundung vorgesehen. Wir kooperieren hierfür mit der Radiologie der Universitätsmedizin Greifswald (Lungenkrebszentrum).

Ist die Untersuchung völlig risikofrei?

Nein. Die Strahlenbelastung ist für das Screening möglichst niedrig gehalten, aber nicht null. Außerdem können falsch-positive oder falsch-negative Befunde sowie Überdiagnosen auftreten. Über diese Aspekte werden Sie vor der Untersuchung informiert.

Was ist, wenn ich Beschwerden habe?

Bei Beschwerden sind weder der Vorab-Check noch das Screening der richtige erste Schritt. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, damit die Symptome diagnostisch abgeklärt werden. Blut im Auswurf sollte zeitnah ärztlich beurteilt werden.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Für gesetzlich Versicherte, die die Voraussetzungen des Programms erfüllen und die vorgesehenen Schritte durchlaufen, ist das Lungenkrebs-Screening eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung klären.

Ihr Standort

dia.log Mühldorf am Inn

Die Untersuchung wird am dia.log-Standort Mühldorf am Inn in der Klinik Mühldorf durchgeführt. Für organisatorische Fragen zum Lungenkrebs-Screening erreichen Sie unser Team telefonisch. Bitte klären Sie Ihren Anspruch zunächst in einer teilnehmenden hausärztlichen, internistischen oder arbeitsmedizinischen Praxis.

Krankenhausstraße 1
84453 Mühldorf am Inn
in der Klinik Mühldorf am Inn

Telefon: 08631 187 290
E-Mail: termin@dialog-mue.de

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie den Vorab-Check zur ersten Orientierung und lassen Sie die Voraussetzungen anschließend ärztlich prüfen.

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Der Online-Vorab-Check prüft weder die vollständige Anspruchsberechtigung noch die individuelle medizinische Eignung.

Weiterführende Informationen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Lungenkrebs-Screening · Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung, § 2 · Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Lungenkrebs-Screening